# S40-55 Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen (Richtlinie 2006/42/EG Anhang I)
Der allgemeine Teil des Anhang I der Maschinenrichtlinie beschreibt die Ziele zur Maschinensicherheit. Diese Ziele können Sie im Unternehmen als Checkliste und somit als Grundlage zur Risikobeurteilung einsetzten. Neben der gesetzlichen Forderung ist diese Liste ein wichtiger Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens und dient der Sicherheit Ihrer gesamten Maschine.
# S40-50 Erstellen der technischen Dokumentation nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, insbesondere der Betriebsanleitung
Die Benutzerinformation gilt als dritte und letzte Priorität für die Sicherheit von Maschinen. Die erste Priorität ist die inhärent sichere Konstruktion. Die zweite Priorität ist die Auswahl eines geeigneten Schutzsystems. Wenn nach Priorität 1 und 2 noch Restgefahren vorhanden sind, kommt die Benutzerinformation zum Einsatz.
# S40-42 Elektrische Steuerung, # S40-45 Pneumatische Steuerung, # S40-47 Hydraulische Steuerung
Einige Maschinenbauer beklagen, sie kämen mit der „neuen“ Maschinenrichtlinie nicht zurecht. Fakt ist, dann sind sie mit der „alten“ auch nicht klargekommen.
# S40-40 Elektrische Sicherheit in Maschinen und technischen Arbeitsmitteln
Die erste Niederspannungsrichtlinie wurde 1973 verfasst. Sie ist somit die älteste Richtlinie für uns Maschinenbauer. Aufgrund der Kohärenz zu den Maschinen, wurde die Niederspannungsrichtlinie in die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG integriert. Die Schutzziele sind erfreulicherweise sehr hoch, den Strom – der unsichtbare Tod.
# S40-30 Gebrauchtmaschinen und Verkettungen mit/ ohne wesentlicher Veränderung in der Anwendung der Maschinenrichtlinie oder des Produktsicherheitsgesetztes
Gebrauchtmaschinen (alte „Schätzchen“) fallen entweder in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und/ oder des Produktsicherheitsgesetzes. Eine verzwickte Angelegenheit kommt auf, beim Verketten gebrauchter Maschinen mit neuen Maschinen oder mehrerer Gebrauchtmaschinen oder Maschinen unterschiedlicher Hersteller (Gesamtheit von Maschinen).
# S40-21 Auswerten und Diskutieren der im Unternehmen erstellten Risikobeurteilungen
Ungefähr 2 Wochen nach dem Workshop # S40-20 werden die von den Teilnehmern entworfenen Risikobeurteilungen besprochen. Sie bekommen mehr Sicherheit in Ihrem „doing“ und werden durch die Diskussion und Argumente in der Sache routinierter.
# S40-20 Risikoanalyse und Risikobeurteilung konform zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gemäß DIN EN ISO 12100
Ohne Risikobeurteilung ist eine inhärent sichere (in sich sichere) Maschine nur durch sehr große Kraftanstrengungen realisierbar. Warum also auf das einfache Werkzeug „Risikobeurteilung“ verzichten? Sie ist sowieso gesetzlich gefordert!
# S40-10 Elementarwissen zur CE-Kennzeichnung technischer Produkte
Der bedeutendste Vorteil der CE-Kennzeichnung ist die Ermöglichung eines freien Marktes innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Das Ziel sind sichere Produkte und eine angemessene Dokumentation. Die Freiheiten der Hersteller und der Konstruktion sind nahezu grenzenlos. Der Gesetzgeber formuliert ausschließlich grundlegende Schutzanforderungen als Ziele. Die Kreativität des Einzelnen ist fachbereich- und projektübergreifend gefragt wie nie zuvor.