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Der allgemeine Teil des Anhang I der Maschinenrichtlinie beschreibt die Ziele zur Maschinensicherheit. Diese Ziele können Sie im Unternehmen als Checkliste und somit als Grundlage zur Risikobeurteilung einsetzten. Neben der gesetzlichen Forderung ist diese Liste ein wichtiger Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens und dient der Sicherheit Ihrer gesamten Maschine.

Gebrauchtmaschinen (alte „Schätzchen“) fallen entweder in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und/ oder des Produktsicherheitsgesetzes. Eine verzwickte Angelegenheit kommt auf, beim Verketten gebrauchter Maschinen mit neuen Maschinen oder mehrerer Gebrauchtmaschinen oder Maschinen unterschiedlicher Hersteller (Gesamtheit von Maschinen).

Der bedeutendste Vorteil der CE-Kennzeichnung ist die Ermöglichung eines freien Marktes innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Das Ziel sind sichere Produkte und eine angemessene Dokumentation. Die Freiheiten der Hersteller und der Konstruktion sind nahezu grenzenlos. Der Gesetzgeber formuliert ausschließlich grundlegende Schutzanforderungen als Ziele. Die Kreativität des Einzelnen ist fachbereich- und projektübergreifend gefragt wie nie zuvor.