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CE-Kennzeichnung

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Die Abkürzung CE steht für Conformité Européenne (frz. für ``Europäische Konformität``). Besitzt ein Produkt das CE-Zertifikat, dann entspricht es den geltenden Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft an die Hersteller. Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht und ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß anwendbarer EU-Richtlinien durchgeführt worden ist. So weit so kompliziert. Oder anders gesagt: Aufgrund der Komplexität des Themas sind Sie als Eigenhersteller, Hersteller oder Betreiber bei der t.neubert GmbH in den besten Händen.

GANZ SICHER!

Warum brauche ich die CE-Kennzeichnung?

Was bedeutet es überhaupt eine Maschine „in den Verkehr zu bringen“ und sie „in Betrieb zu nehmen“?
Zitat Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2, „Inverkehrbringen“:
Die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.
Zitat Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2, „Inbetriebnahme“:
Die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft.
Konkret bedeutet das: Selbst wenn Sie eine Maschine verschenken, Ihrem Interessenten zum Test Maschinen verleihen oder Ihr Außendienst-Mitarbeiter zur Präsentation beim Kunden Ihre Maschine vorführt und die möglichen Betreiber mal kurz probieren, wie einfach das geht, sind Sie als Hersteller oder Bevollmächtigter gesetzlich zur CE-Kennzeichnung und zum Durchführen des Konformitätsbewertungsverfahrens verpflichtet.

Es geht um mehr als um die Einhaltung einer Maschinenrichtlinie.
Es geht um die Sicherheit der Menschen, die an Ihren Maschinen arbeiten.

CE-Kennzeichnung – alle notwendigen Schritte

Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die t.neubert GmbH zur CE-Kennzeichnung?

  1. Abwicklung des kompletten Projektes von der Risikobewertung bis zur Konformitätserklärung.
  2. Abwicklung der Risikobeurteilung (optional). Da die Sicherheit der Mitarbeiter höchste Priorität hat, kann jedoch keine Konformitätsbewertung auf Basis einer Risikobeurteilung durch andere vorgenommen werden.
  3. Sie erhalten umfassende Beratung und Seminare durch die Sie die Fähigkeit erwerben die CE-Kennzeichnung selbst vorzunehmen.
  4. Überprüfen der von Ihnen erstellten technischen Dokumentation insbesondere der Betriebsanleitung.

CE-Kennzeichnung von der Risikobeurteilung über die Technische Dokumentation bis zur Konformitätserklärung

Wir sorgen uns nicht nur um Ihre Maschinen, sondern vielmehr um die Menschen, die daran arbeiten. Wir als Familienunternehmen sehen uns daher in einer großen Verantwortung. Die Dinge, die wir machen, machen wir sorgfältig und richtig. Und deshalb lassen wir auch keinen der folgenden Schritte auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung aus.

Basiswissen

Alles beginnt damit, dass die t.neubert GmbH sich das nötige Basiswissen zu Ihrem technischen Produkt und zu seinen Anforderungen aneignet. Dazu gehört zu klären, welche EU-Anforderungen im speziellen Fall gelten.

Risikobeurteilung

Im nächsten Schritt nehmen wir die Risikobeurteilung vor. Sie ist die Basis für das Konformitätsbewertungsverfahren und stellt den wichtigsten Punkt auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung dar. Für den Unterzeichner der Konformitätserklärung, sprich den Hersteller, ist sie eine der bedeutendsten Informationen. Sie enthält sowohl eine Einschätzung der Risiken, die beim Arbeiten mit dem Produkt gegeben sind, als auch Maßnahmen zu deren Vermeidung beziehungsweise Minderung. Die Risikobewertung findet idealerweise bereits vor dem Bau einer Maschine statt, sodass diese von Anfang an so sicher wie möglich konstruiert wird. Dies spart außerdem unnötig hohe Folgekosten.

Inhärent sichere Konstruktion

Aus der Risikobewertung folgt die inhärent sichere Konstruktion. Dies bedeutet, dass die Maschine so gebaut wird, dass sie „in sich sicher“ ist. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir auf diesem Gebiet besonders routiniert. So können wir durch entsprechende Maßnahmen beim Bau des Produkts potentielle Gefährdungssituationen von Vornherein verhindern. Dies spart Kosten, die sonst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen und minimiert die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen an Ihrer Maschine. Alles in allem wird der Prozess und die Sicherheit harmonisiert.

Funktionale Sicherheit

Ist das Produkt inhärent sicher, widmen wir uns seiner funktionalen Sicherheit. Praktisch heißt das:
Wir sorgen dafür, dass Systeme der Maschine (ob elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch) in einem sicheren Zustand bleiben, beziehungsweise bei zufälligen oder systematischen Ausfällen einen sicheren Zustand einnehmen. Solchen Ausfällen können Bedienungsfehler oder physikalische Phänomene zugrunde liegen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit verschiedensten Produkten.

Schutzsysteme

Weist das Produkt trotz Maßnahmen für eine inhärente und funktionale Sicherheit noch Gefahrenstellen auf, erarbeiten wir mit Ihnen (in der Konstruktionsphase) gemeinsam ein geeignetes Schutzsystem, welches
– Ihre Maschinen sicherer macht
– die Bedienung nicht behindert
– keine Anreize zur Manipulation schafft.

Technische Dokumentation

Auf die Praxis folgt der Papierkram. Erfahrungsgemäß stellt dieser den unangenehmsten Part für unsere Kunden dar. Die Technische Dokumentation ist deshalb so wichtig, weil sie die einzige Kommunikation zwischen Hersteller und Betreiber nach Inbetriebnahme eines technischen Produkts ist. Sie umfasst all diejenigen Dokumente, welche spätestens dann benötigt werden, wenn eine Maschine in Verkehr gebracht werden soll. Rechtsgrundlage für die Technische Dokumentation einer Maschine ist die Maschinenrichtlinie und das Produktsicherheitsgesetz. Diese besagen, dass eine Maschine ohne Vorliegen der technischen Unterlagen weder in Verkehr gebracht noch in Betrieb genommen werden darf.
Die Technische Dokumentation muss folgende Punkte enthalten:
– Informationen zu Konstruktion, Bau und Funktionsweise der Maschine
(wie technische Zeichnungen, Schaltpläne, Prüfberichte, Dokumente zur Risikobeurteilung)
– eine allgemeine Beschreibung der Maschine
– Zusammenstellung der angewandten Normen
– Betriebsanleitung
– EG-Konformitätserklärung
– gegebenenfalls Einbauerklärung und Montageanleitung
– Dokumentation von angebrachten Schutzsystemen
– Auflistung aller intern getroffenen Maßnahmen zur Fertigungskontrolle (bei Serienfertigung)
Im Dschungel aus Formalitäten und rechtlichen Anforderungen nehmen wir Sie an die Hand. Sie können unbesorgt sein – mit Anbringen des CE-Zeichens sind alle Vorschriften die Technische Dokumentation betreffend erfüllt und Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Konformitätsbewertung

Wurden alle oben genannten Schritte durchgeführt, nehmen wir die Konformitätsbewertung vor. Die Technische Dokumentation wird nochmals überprüft und es wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen aus der Risikobeurteilung umgesetzt wurden. Ihr Produkt erhält unser Prüfsiegel, welches garantiert, dass es nach diesem Schritt alle vorgegebenen Kriterien zur Maschinensicherheit erfüllt. Nach der Konformitätsbewertung ist Ihr Produkt zur Abnahme bereit.

Konformitätserklärung

Nach Abnahme der Maschine durch den Hersteller verfasst dieser die Konformitätserklärung. Die hierfür benötigten Vorlagen erhalten Sie von uns. Mit dieser schriftlichen Bestätigung versichert der Hersteller, dass das Produkt alle Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt.

CE-Kennzeichnung

Als letzten Schritt erfolgt die CE- und Maschinenkennzeichnung. Diese kann ausschließlich vom Hersteller vorgenommen werden. Sie können sich nun mit dem sicheren Gefühl zurücklehnen, dass Ihr Produkt entsprechend der EU-Richtlinien gekennzeichnet ist. Und noch wichtiger, dass Sie allen Bedienpersonen einen sicheren Arbeitsplatz bieten.