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Erstmusterprüfung

Was ist der Anlass für eine Erstmusterprüfung/PPF?

Der Erstbemusterung kommt eine immer größere Bedeutung zu. Die Projekte werden immer internationaler, die Entwicklungszeiten immer kürzer und die Herstellung einzelner Teile wird zunehmend an externe Lieferanten ausgelagert. Dadurch wächst die Unsicherheit, ob auch alle verwendeten Komponenten den vorgeschriebenen Standards entsprechen und keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen.
Die Erstbemusterung hat das Ziel, diese Unsicherheit auf ein Minimum zu beschränken. Vor Serienbeginn erbringt damit jeder Lieferant den Nachweis, dass das Produkt den vereinbarten Kundenanforderungen und auch sonstigen Anforderungen wie Gesetzen und Normen entspricht.
Dabei umfasst die Erstmusterprüfung die Bewertung des Prozesses und des Produkts. Die Erstmusterprüfung wird deshalb auch Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF bzw. im US-Markt PPAP) genannt.

Das PPF-Verfahren

Zur Erstbemusterung werden die entsprechenden Muster sowie die begleitenden Dokumente vorgelegt. Verwendet werden dürfen nur Erstmuster, die vollständig unter den Serienproduktionsbedingungen hergestellt wurden und wie sie auch später im tatsächlichen Produktionsprozess herrschen. Die Anzahl der Muster wird mit dem Kunden festgelegt. Dabei verantwortet der Lieferant die Freigabe aller Komponenten, Teilsysteme und Dienstleistungen.

Planung und Abstimmung

Für jedes Produkt, das bemustert werden soll, bedarf es einer Abstimmung zwischen Kunde und Lieferant über Umfang, Inhalt und Zeitplan. Die inhaltliche Abstimmung bezieht sich zum Beispiel auf Eingangsvoraussetzungen, Termine, Vorlagenstufen, Festlegung von Leistungstests/Prozessvalidierung, die Anzahl der Teile sowie Mess- und Prüfmethoden.

Ziel des PPF-Verfahrens

Das Ziel der Erstmusterprüfung ist der Nachweis, dass alle vom Kunden festgelegten Spezifikationen sowie Gesetze und Normen erfüllt sind – und das vor Serienproduktionsbeginn. Die Freigabe bezieht sich dabei sowohl auf den Prozess als auch auf das Produkt.

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So unterstützen wir Sie bei der Erstbemusterung

Die t.neubert GmbH erstellt oder sichtet Ihre wesentlichen Dokumente zur Erstbemusterung in Form eines Dienstleistungs-/Werkvertrages oder als Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen vor Ort.

Unsere Leistungen im Überblick:

– Erstmusterprüfbericht – Sichtung aller Dokumente, Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität
– Erstellung des Erstmusterprüfberichts – in fünf Schritten zur Erstbemusterung
– Einführung bzw. Integration des Erstmusterprüfprozesses (PPF-Verfahren) in Ihrem Unternehmen
– Spezielles Seminar zur Erstmusterprüfung

Wen unterstützen wir?

– Abteilungen der Qualitätssicherung
– Messabteilungen (Koordinatenmessungen)
– Händler technischer Produkte mit Eigenlabel
– Automobilindustrie: Lieferanten oder OEMs mit eigener Erstbemusterungsabteilung
– Maschinenbauunternehmen, die Serienmaschinen herstellen und Komponenten zukaufen

In fünf Schritten zur Erstbemusterung