# S40-50 Erstellen der technischen Dokumentation nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, insbesondere der Betriebsanleitung
Die Benutzerinformation gilt als dritte und letzte Priorität für die Sicherheit von Maschinen.
Die erste Priorität ist die inhärent sichere Konstruktion. Die zweite Priorität ist die Auswahl eines geeigneten Schutzsystems. Wenn nach Priorität 1 und 2 noch Restgefahren vorhanden sind, kommt die Benutzerinformation zum Einsatz.
Die optimale Lösung ist dafür die Betriebsanleitung. Sehen Sie das Verfassen von Betriebsanleitungen nicht als gesetzlich gefordertes „Übel“, sondern nutzen Sie diese Möglichkeit als jahrelange Kommunikationsplattform mit Ihrem Kunden.
Das Formulieren der Betriebsanleitung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Leitfaden in der täglichen Praxis effizient und schnell möglich.
Bilder sagen mehr als tausend Worte und müssen nicht übersetzt werden.
Schützen Sie durch Ihre Betriebsanleitung Menschen vor Fehlbedienungen und Unfällen.
Sie erstellen nach dieser Weiterbildung (auch als Dokumentationsneuling) rechts- und normkonforme technische Dokumentationen.
Sie erlernen die Kompetenz für das Verfassen anschaulicher und gut lesbarer Betriebsanleitungen. Betriebsanleitungen mit guten Inhalten werden gerne gelesen und verringern Supportleistungen.
Seminarinhalte:
• Erstellen der technischen Gesamtdokumentation
• Inhalte der Betriebsanleitung beziehungsweise Montageanleitung nach Anhang VII der Richtlinie 2006/42/EG
• Inhalte gemäß einer harmonisierten C-Norm und EN ISO12100
• Formulierung von Anweisungen gemäß EN ISO 82079-1
• Inhaltsverzeichnis
• Hinweise aus der Risikobeurteilung
• Layout, Bilder mit Beschreibung – Augenschmeichler
• Das Kommunikationsmittel zwischen Hersteller und Betreiber
• Prüfen von Betriebsanleitungen
• Aktuelles
Teilnehmer:
Personen aus d.
• Konstruktion Mechanik
• Konstruktion Steuerungstechnik
• Retrofit
• Betriebsmittelbau
• Importeure von Maschinen aus Drittländern
Viele Betriebsanleitungen beginnen mit ca. 10 Seiten Warnhinweise und Gefahrensymbole. Dies liest kein Mensch.
Wir beweisen Ihnen, es geht anders.
Warnungen und Restrisiken stehen bei dem Arbeitsschritt, an dem sie auftreten.
Gestalten, anstatt verwalten.
Erschaffen Sie Betriebsanleitungen mit Sinn.
Dauer:
1,5 Tage, 6 x 90 Minuten
Voraussetzung:
Kenntnisse in Maschinenbau und Erfahrungen mit dem Umgang der Maschinenrichtlinie
Anmeldung/ Info:
Frau Karin Neubert
T +49 711 252440-52
Per Post – siehe Adresse oder
per E-Mail an kne@t-neubert.eu
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Die Benutzerinformation gilt als dritte und letzte Priorität für die Sicherheit von Maschinen.
Die erste Priorität ist die inhärent sichere Konstruktion. Die zweite Priorität ist die Auswahl eines geeigneten Schutzsystems. Wenn nach Priorität 1 und 2 noch Restgefahren vorhanden sind, kommt die Benutzerinformation zum Einsatz.
Die optimale Lösung ist dafür die Betriebsanleitung. Sehen Sie das Verfassen von Betriebsanleitungen nicht als gesetzlich gefordertes „Übel“, sondern nutzen Sie diese Möglichkeit als jahrelange Kommunikationsplattform mit Ihrem Kunden.
Das Formulieren der Betriebsanleitung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Leitfaden in der täglichen Praxis effizient und schnell möglich.
Bilder sagen mehr als tausend Worte und müssen nicht übersetzt werden.

Schützen Sie durch Ihre Betriebsanleitung Menschen vor Fehlbedienungen und Unfällen.
Sie erstellen nach dieser Weiterbildung (auch als Dokumentationsneuling) rechts- und normkonforme technische Dokumentationen.
Sie erlernen die Kompetenz für das Verfassen anschaulicher und gut lesbarer Betriebsanleitungen. Betriebsanleitungen mit guten Inhalten werden gerne gelesen und verringern Supportleistungen.
Seminarinhalte:
• Erstellen der technischen Gesamtdokumentation
• Inhalte der Betriebsanleitung beziehungsweise Montageanleitung nach Anhang VII der Richtlinie 2006/42/EG
• Inhalte gemäß einer harmonisierten C-Norm und EN ISO12100
• Formulierung von Anweisungen gemäß EN ISO 82079-1
• Inhaltsverzeichnis
• Hinweise aus der Risikobeurteilung
• Layout, Bilder mit Beschreibung – Augenschmeichler
• Das Kommunikationsmittel zwischen Hersteller und Betreiber
• Prüfen von Betriebsanleitungen
• Aktuelles
Teilnehmer:
Personen aus d.
• Konstruktion Mechanik
• Konstruktion Steuerungstechnik
• Retrofit
• Betriebsmittelbau
• Importeure von Maschinen aus Drittländern
Viele Betriebsanleitungen beginnen mit ca. 10 Seiten Warnhinweise und Gefahrensymbole. Dies liest kein Mensch.
Wir beweisen Ihnen, es geht anders.
Warnungen und Restrisiken stehen bei dem Arbeitsschritt, an dem sie auftreten.
Gestalten, anstatt verwalten.
Erschaffen Sie Betriebsanleitungen mit Sinn.
Dauer:
1,5 Tage, 6 x 90 Minuten
Voraussetzung:
Kenntnisse in Maschinenbau und Erfahrungen mit dem Umgang der Maschinenrichtlinie
Anmeldung/ Info:
Frau Karin Neubert
T +49 711 252440-52
Per Post – siehe Adresse oder
per E-Mail an kne@t-neubert.eu