Seminare
Alle Seminare und Workshops wurden aus der Praxis für die Praxis entwickelt. Mit Beispielen und Übungen vermittelt die t.neubert GmbH unverzichtbares Fachwissen auf verständliche Art und Weise.
GANZ SICHER!
Alle Lehrveranstaltungen finden als Inhouse-Seminar statt. Bitte reservieren Sie Ihren gewünschten Lehrgang ca. acht Wochen im Voraus. Öffentliche Lehrgänge finden zweimal im Jahr in der Niederlassung in Ostfildern oder bei der TAE in Esslingen statt. Auch Webinare werden angeboten.
Für die Anmeldung und für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an Karin Neubert,
Email: kne@t-neubert.eu, Tel.: +49 711 252440-52
Blended Learning (integriertes lernen) durch Ihren zertifizierten Online-Trainer
Interaktives Lernen (max. 90 Minuten) am eigenen Arbeitsplatz oder überall mit Internetzugang.
Fragen werden im Training direkt erörtert.
Aktives Lernen (max. 90 Minuten) am eigenen Arbeitsplatz oder überall mit Internetzugang.
Fragen werden im Chat gestellt und live beantwortet. Das Event kann als Aufzeichnung zu einem späteren Zeitpunkt studiert werden.
Bekanntes Lernen (4 x 90 Minuten) und doch anders. Gezielter Einsatz von Folien, gemeinsames Erarbeiten von Lösungen durch das t.neubert-System.
Wissen + Üben = Können;
Straßenschläue statt Schulwissen
Flexibles Lernen (max. 20 Minuten) durch freie Zeiteinteilung. Themen werden analysiert und erklärt. Die Resultate werden mit deren Auswirkung auf die Umsetzung in Ihrem Unternehmen dargelegt.
Spannendes Lernen durch Fragen und Anmerkungen anderer Teilnehmer. Die Thematik und Aufgaben sind überall die gleichen – die Lösungen machen den Unterschied.
– you better work smart –
Konfigurieren Sie Ihre Seminarthemen und wir erstellen Ihnen
Ihr Angebot mit Methoden – Mix und Zeitplan; know how – GANZ SICHER
Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam durch Beispiele.
Lucius Seneca (4 v. Chr. – 65 n. Chr.), röm. Philosoph u. Dichter
Seminar-Übersicht
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# S40-10 Elementarwissen zur CE-Kennzeichnung technischer Produkte
Der bedeutendste Vorteil der CE-Kennzeichnung ist die Ermöglichung eines freien Marktes innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Das Ziel sind sichere Produkte und eine angemessene Dokumentation. Die Freiheiten der Hersteller und der Konstruktion sind nahezu grenzenlos. Der Gesetzgeber formuliert ausschließlich grundlegende
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# S40-20 Risikoanalyse und Risikobeurteilung konform zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gemäß DIN EN ISO 12100
Ohne Risikobeurteilung ist eine inhärent sichere (in sich sichere) Maschine nur durch sehr große Kraftanstrengungen realisierbar. Warum also auf das einfache Werkzeug „Risikobeurteilung“ verzichten? Sie ist sowieso gesetzlich gefordert!
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# S40-21 Auswerten und Diskutieren der im Unternehmen erstellten Risikobeurteilungen
Ungefähr 2 Wochen nach dem Workshop # S40-20 werden die von den Teilnehmern entworfenen Risikobeurteilungen besprochen. Sie bekommen mehr Sicherheit in Ihrem „doing“ und werden durch die Diskussion und Argumente in der Sache routinierter.
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# S40-30 Gebrauchtmaschinen und Verkettungen mit/ ohne wesentlicher Veränderung in der Anwendung der Maschinenrichtlinie oder des Produktsicherheitsgesetztes
Gebrauchtmaschinen (alte „Schätzchen“) fallen entweder in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und/ oder des Produktsicherheitsgesetzes. Eine verzwickte Angelegenheit kommt auf, beim Verketten gebrauchter Maschinen mit neuen Maschinen oder mehrerer Gebrauchtmaschinen oder Maschinen unterschiedlicher Hersteller (Gesamtheit von Maschinen).
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# S40-40 Elektrische Sicherheit in Maschinen und technischen Arbeitsmitteln
Die erste Niederspannungsrichtlinie wurde 1973 verfasst. Sie ist somit die älteste Richtlinie für uns Maschinenbauer. Aufgrund der Kohärenz zu den Maschinen, wurde die Niederspannungsrichtlinie in die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG integriert. Die Schutzziele sind erfreulicherweise sehr hoch, den Strom – der unsichtbare
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# S40-42 Elektrische Steuerung, # S40-45 Pneumatische Steuerung, # S40-47 Hydraulische Steuerung
Einige Maschinenbauer beklagen, sie kämen mit der „neuen“ Maschinenrichtlinie nicht zurecht. Fakt ist, dann sind sie mit der „alten“ auch nicht klargekommen.
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# S40-50 Erstellen der technischen Dokumentation nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, insbesondere der Betriebsanleitung
Die Benutzerinformation gilt als dritte und letzte Priorität für die Sicherheit von Maschinen. Die erste Priorität ist die inhärent sichere Konstruktion. Die zweite Priorität ist die Auswahl eines geeigneten Schutzsystems. Wenn nach Priorität 1 und 2 noch Restgefahren vorhanden sind, kommt
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# S40-55 Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen (Richtlinie 2006/42/EG Anhang I)
Der allgemeine Teil des Anhang I der Maschinenrichtlinie beschreibt die Ziele zur Maschinensicherheit. Diese Ziele können Sie im Unternehmen als Checkliste und somit als Grundlage zur Risikobeurteilung einsetzten. Neben der gesetzlichen Forderung ist diese Liste ein wichtiger Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens und